FSD Nordbayern
Freiwillige Soziale Dienste
Burgstr. 1-3
90403 Nürnberg
Tel: 0911/ 214-2391
Fax: 0911/ 214-2390
fsd.nordbayern@elkb.de
@fsd.nordbayernFSD Nordbayern
Unter der Überschrift „Ein Jahr macht Sinn!“ begleiten und vermitteln wir Menschen im Freiwilligen Sozialen Jahr und Bundesfreiwilligendienst.
Die Schule ist vorbei. Unterricht, Hausaufgaben und Prüfungen beherrschen nicht mehr den Alltag. Jetzt gleich die Ausbildung oder ein Studium anschließen? Etwas ganz anderes, etwas Praktisches, etwas „mit Menschen“ wäre jetzt eigentlich gut? Ein Jahr ganz neue und andere Erfahrungen machen als bisher?
Diese Möglichkeit bietet das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD). Ein Jahr lang in einer sozialen Einrichtung mitarbeiten, andere Seiten des Lebens kennen lernen, eigene Stärken und Schwächen erfahren, Verantwortung übernehmen – dies könnte eine Zeit werden, die sich lohnt.
Im Rahmen beider Dienste bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich für Ihre Mitmenschen und unsere Gesellschaft zu engagieren. Für Sie selber kann dieses Jahr ein wertvolles Bildungs- und Orientierungsjahr werden.
Ein Freiwilligendienst ist eine besondere, gesetzlich geregelte Form des Bürgerschaftlichen Engagements und dient der Orientierung und Persönlichkeitsbildung.
Während alle anderen von Solidarität reden, erfüllen Teilnehmer und Teilnehmerinnen im Freiwilligen sozialen Jahr und/oder Bundesfreiwilligendienst diesen Begriff mit Leben. In dem Sie sich für andere Menschen und damit für unsere Gesellschaft engagieren, leisten Sie aber auch etwas für sich ganz persönlich!
Im Rahmen eines Freiwilligendienstes kann man vielfältige Einblicke in soziale, pflegerische, medizinische, pädagogische Arbeitsfelder gewinnen und seinen Berufswunsch überprüfen.
In einigen Studien- und Ausbildungsgängen wird ein Freiwilligendienst auch als Wartezeit oder Vorpraktikum anerkannt. Bei späteren Bewerbungen kann Ihnen die Ableistung eines Freiwilligendienstes zudem Vorteile bringen.
Ein Freiwilligendienst ist eine besondere, gesetzlich geregelte Form des Bürgerschaftlichen Engagements und dient der Orientierung und Persönlichkeitsbildung.
mehr/wenigerBereits seit dem Jahr 1954 existiert in der evangelischen Kirche das Angebot sich ein Jahr lang in einer sozialen Einrichtung zu engagieren. Zunächst unter dem Titel „Diakonisches Jahr“ etablierte sich über die vergangenen Jahrzehnte diese Möglichkeit als „Freiwilliges Soziales Jahr“.
Seit 2011 gibt es, neben dem etablierten FSJ und in der Nachfolge des Zivildienstes, den neu geschaffenen „Bundesfreiwilligendienst“ (BFD).
Im Rahmen beider Dienste bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich für ihre Mitmenschen und unsere Gesellschaft zu engagieren. Für Sie selber kann dieses Jahr ein wertvolles Bildungs- und Orientierungsjahr werden.
Ein Freiwilligendienst beginnt bei uns am 1. September für den Zeitraum von meistens 12 Monaten. Während dieses Zeitraums begleiten Seminare die praktische Arbeit.
mehr/wenigerIn der Regel werden 25 Seminartage in Wochenblöcken von unserem ReferentInnen-Team durchgeführt. Hier werden eigene Erfahrungen, sowie die von anderen Freiwilligen reflektiert. Mit anderen Freiwilligen Kontakte knüpfen, berufliche Orientierung finden und auch zusammen Spaß haben, kommt hinzu.
Die Seminargruppen setzen sich mit selbst gewählten Themen und auch mit Themen der alltäglichen Arbeit (z.B. Kommunikation, Umgang mit Konflikten, Teamgeist, Jugendarbeit, Altenhilfe, Hospizarbeit, Behinderungsarten etc.) auseinander.
Im Alltag leiten Fachkräfte der jeweiligen Einrichtung die Freiwilligen an, sowohl im praktischen Arbeitsvollzug, als auch im Bereich der Persönlichkeitsbildung des/der Freiwilligen.
Unsere Freiwilligen arbeiten ein Jahr lang überwiegend in verschiedenen Einrichtungen der Diakonie und der Evangelischen Landeskirche im Raum Nordbayern.
mehr/wenigerEin Freiwilligendienst bei FSD Nordbayern wird z.B. abgeleistet in
Ein Freiwilligendienst wird honoriert mit einem Taschengeld (derzeit 195,00 € pro Monat), sowie einem Kleidergeld in Höhe von 7,50 Euro. Je nach Einrichtung wird Ihnen in der Regel dazu freie Unterkunft und Verpflegung gestellt oder, wo dies nicht möglich ist, als Sachbezugswert ausbezahlt.
mehr/wenigerDie Beiträge zur Sozialversicherung werden von der Einsatzstelle übernommen und der Anspruch auf Kindergeld und Waisenrente bleibt bestehen. Ihr Urlaubsanspruch richtet sich nach den geltenden Bestimmungen.
Für Sie selber kann dieses Jahr ein wertvolles Bildungs- und Orientierungsjahr werden, indem Sie einzigartige Erfahrungen für Ihr ganzes Leben machen.
Ein Freiwilligendienst ist grundsätzlich offen für alle Menschen ab Vollendung der Schulpflicht.
mehr/wenigerDie meisten unserer Einsatzstellen sind allerdings erst ab dem 18. Lebensjahr zugänglich (in Ausnahmefällen ab 16 Jahren). Ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) ist jedoch nur für Menschen bis zur Vollendung des 26.Lebensjahres zu leisten. Unsere Kernkompetenz, sowohl im FSJ als auch im BFD, liegt in der Arbeit mit jungen Erwachsenen bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres.